AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Unsere Dienstleistung besteht im Wesentlichen im Nachweis und oder der Vermittlung von Immobilienobjekten für unsere Auftraggeber. Der Maklervertrag bedarf keiner Form. Er kommt auch durch die Inanspruchnahme unserer Tätigkeit zustande.
- Auftraggeber können z.B. Verkäufer, Käufer, Vermieter, Pächter oder Mieter sein.
- Unsere Mitteilungen sind vertraulich und nur für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet. Gibt der Auftraggeber sie ohne Zustimmung weiter, hat er die vereinbarte Provision an uns zu zahlen, falls der Dritte den Vertrag abschließt.
- Die Kontaktaufnahme mit den Objekteigentümer oder Interessenten ist grundsätzlich über uns einzuleiten. Bei direkten Verhandlungen der Beteiligten ist auf uns Bezug zu nehmen und Rückfrage bei uns zu halten. Andernfalls gilt bei zustande kommen des Vertrages dieser als von uns vermittelt oder nachgewiesen. Sie erkennen an, dass wir Ihnen das Objekt zuerst nachgewiesen haben, wenn Sie uns nicht unverzüglich und schriftlich unter Angabe der Informationsquelle mitteilen, dass Ihnen das Objekt bereits bekannt war oder von anderer Seite angeboten wurde.
- Unsere Objektangebotsangaben basieren auf uns erteilten Information. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen.
Unsere Haftung auf Schadenersatz beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf Haftung bei Körperschäden.
- Entgeltliche Tätigkeit auch für den anderen Teil ist ausdrücklich gestattet.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, weitere Makler bei der Bearbeitung des Auftrages einzuschalten.
- Die Provision für unseren Nachweis und/ oder Vermittlung beträgt 6% des effektiven Kaufpreises der Immobilie, bei Vermietung im privaten Bereich 2 Monatskaltmieten der vermieteten / gepachteten Immobilie und im gewerblichen Bereich 3 Monatskaltmieten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und ist bei Kauf-, Pacht-, Miet- oder sonstigen Vertrag fällig und an uns zu Zahlen.
- Mit Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages wird die Provision fällig und an uns zu Zahlen. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, mindestens jedoch 6% zu zahlen, es sei denn, es wird eine höhere oder niedrigere Zinsbelastung nachgewiesen.
- Ist dem Auftraggeber die ihm nachgewiesene Vertragsgelegenheit bereits bekannt, hat er dies unverzüglich mitzuteilen und zu beweisen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet mitzuteilen, ob bzw. wann und mit wem der beabsichtigte Vertrag zustande kam und welcher Kaufpreis, Miet- oder Pacht-Zins erzielt worden ist. Der Vertrag ist unmittelbar nach Vertragsschluss vorzulegen.
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf, -Verpachtung und -Vermietung bleibt ausdrücklich vorbehalten.
- Mündlich getroffene Nebenabreden bedürfen zur rechtlichen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
- Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neustadt am Rübenberge.